Personenschaden
Schmerzensgeld und mehr. Über die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es fast immer Streit. Daneben geht es aber auch häufig um andere Schadenspositionen wie Verdienstausfall, Haushaltsführung oder Kosten der Heilbehandlung. Ohne fachkundige Hilfe erzielen Sie keinen gerechten Ausgleich.
Wer bei einem Unfall verletzt wurde, hat nach dem Gesetz Anspruch auf eine gerechte Geldentschädigung. Die Höhe dieses Schmerzensgeldes steht nicht im Gesetz, sondern ist Verhandlungssache. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, die der juristische Laie nicht kennt. Eine Orientierungshilfe bieten zudem Gerichtsentscheidungen aus anderen Fällen, die aber nie exakt zum eigenen Fall passen. Es ist also geradezu fahrlässig, solche Ansprüche ohne Rechtsbeistand einzufordern.
Auch die Berechnung von Verdienstausfallschäden und die Bewertung einer Beeinträchtigung in der Haushaltsführung sind schwierig und erfordern viel Erfahrung. Gerade bei älteren und vorgeschädigten Personen wenden die Versicherer allzu gerne ein, der Unfall sei für die eingetretenen Beschwerden nicht ursächlich.
Das sollten Sie unbedingt wissen:
- Ihr behandelnder Arzt ist Ihr Zeuge. Schildern Sie ihm Ihre Beschwerden, damit er die Unfallfolgen vollständig dokumentieren kann.
- Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Heilbehandlungsmaßnahmen müssen vom gegnerischen Versicherer erstattet werden. Sammeln Sie die Belege.
- Bei stationären Aufenthalten wird die Versicherung ersparte Verpflegungskosten geltend machen, weil Sie sich während dieser Zeit nicht zu Hause selbst verpflegen mussten. Meist wird dieser Anspruch mit der täglichen Krankenhaus-Zuzahlung verrechnet, was aber nicht immer in Ordnung sein muss.
- Besuchskosten von Angehörigen im Krankenhaus, die den Heilungsverlauf fördern, sind zu erstatten. Zu erstatten sind auch Ihre Fahrtkosten zu Heilbehandlungen.
- Für die Regulierung von Personenschäden sind bei den meisten Versicherern spezialisierte und juristisch geschulte Mitarbeiter zuständig.
Versicherungen investieren viel Geld, um Ihnen scheinbar zu helfen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Die Versicherung ist Ihr Gegner, nicht Ihr Freund! Lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen drängen. Sie haben das Recht, sich zu informieren und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Bei uns bekommen Sie eine qualifizierte kostenlose Erstberatung.
Mit einem Klick zu unserem Kontaktformular.